UPC
Das Einheitliche Patentgericht, kurz UPC, ist für zentrale Patentstreitigkeiten im europäischen Patentsystem zuständig. Hierzu gehören insbesondere Verletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Nichtigkeitswiderklagen und einstweilige Maßnahmen.
UPC-Verfahren stellen hohe Anforderungen an die anwaltliche und technische Bearbeitung. Sie sind komplex, zeitintensiv und durch enge Fristen geprägt. Zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung können nur wenige Monate liegen. Diese besondere Verfahrensdynamik macht es erforderlich, technische Analyse, rechtliche Bewertung, formale Anforderungen und prozessuale Strategie von Beginn an eng aufeinander abzustimmen.
Genau an dieser Schnittstelle liegt eine zentrale Stärke unserer Kanzlei. Wir verfügen sowohl im Patentbereich als auch im Rechtsbereich über mehr als 25 Jahre gewachsene Erfahrung und Kompetenz. Diese langjährige Entwicklung beider Bereiche ermöglicht eine Arbeitsweise, in der technische und rechtliche Fragestellungen nicht getrennt voneinander betrachtet, sondern frühzeitig zusammengeführt werden. So entsteht eine integrierte Bearbeitung, die gerade in den zeitkritischen Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht von besonderer Bedeutung ist.
Kurze Kommunikationswege, unmittelbare Abstimmung zwischen Patentbereich und Rechtsbereich sowie eingespielte interne Prozesse ermöglichen eine effiziente Bearbeitung auch unter hohem Zeitdruck. Ergänzt wird diese Zusammenarbeit durch spezialisierte Mitarbeiter, die mit den Einreichungsprozessen und dem Case Management System des Einheitlichen Patentgerichts vertraut sind. Damit werden auch formale Abläufe, die Kommunikation mit dem Gericht und fristgebundene Einreichungen zuverlässig in die Gesamtstrategie des Verfahrens eingebunden.
Neben der unmittelbaren Vertretung von Unternehmen werden wir auch von Rechtsanwaltskanzleien als auch von Patentanwaltskanzleien hinzugezogen, wenn für deren Mandanten spezialisierte rechtliche und technische Expertise im UPC-Verfahren erforderlich ist. Unsere Mitwirkung erfolgt dabei diskret, kollegial und ausschließlich bezogen auf den konkreten Fall; die bestehende Mandatsbeziehung der beauftragenden Kanzlei zu ihren Mandanten bleibt selbstverständlich gewahrt.
In UPC-Verfahren entscheidet häufig bereits die erste strategische Einordnung über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Es müssen der Schutzbereich des Patents, die angegriffene Ausführungsform, mögliche Verletzungsargumente und denkbare Verteidigungslinien schnell und belastbar bewertet werden.
Hier greifen die Erfahrungen aus Patentbereich und Rechtsbereich unmittelbar ineinander. Die technischen Grundlagen eines Schutzrechts werden erfasst, die patentrechtlichen Fragestellungen werden analysiert und die Ergebnisse werden rechtlich sowie strategisch eingeordnet. Auf dieser Grundlage kann frühzeitig eine Verfahrenslinie entwickelt werden, die sowohl die technische Ausgangslage als auch die rechtlichen und prozessualen Anforderungen des UPC-Verfahrens berücksichtigt.
UPC-Verletzungsverfahren stehen häufig in engem Zusammenhang mit parallel oder anschließend geführten Nichtigkeitsverfahren. Die Verletzungsfrage kann daher regelmäßig nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr ist zugleich zu prüfen, ob das Patent in der geltend gemachten Fassung rechtsbeständig ist und welche Angriffs- oder Verteidigungspositionen sich daraus ergeben.
Nichtigkeitsklagen und Nichtigkeitswiderklagen spielen im UPC-System deshalb eine zentrale Rolle. Gerade bei Nichtigkeitswiderklagen im laufenden Verletzungsverfahren ist eine schnelle und strategisch abgestimmte Reaktion entscheidend. Wir analysieren das Streitpatent, bewerten den relevanten Stand der Technik und entwickeln daraus klare Angriffs- oder Verteidigungslinien.
Soll ein Patent im Wege eines UPC-Verfahrens gegen einen Wettbewerber durchgesetzt werden, erfordert die Durchsetzung regelmäßig mehr als eine einzelne prozessuale Maßnahme. Frühzeitig ist zu prüfen, welche angegriffene Ausführungsform vom Schutzbereich erfasst wird, welche Anspruchsmerkmale besonders belastbar geltend gemacht werden können und wie die Verletzung technisch nachweisbar ist. Dabei kommt es nicht nur auf die rechtliche Anspruchsauslegung, sondern auch auf die technische Belegbarkeit der Verletzung und die wirtschaftliche Zielsetzung des Verfahrens an.
Je nach Ausgangslage können neben der Hauptsachklage im UPC-Verfahren auch einstweilige Maßnahmen, außergerichtliche Schritte, Lizenzfragen oder wirtschaftliche Risiken eine Rolle spielen. Maßgeblich ist eine Durchsetzungsstrategie, die technische Belegbarkeit, rechtliche Tragfähigkeit, prozessuale Anforderungen des UPC und wirtschaftliche Zielsetzung miteinander verbindet.
Wird ein Unternehmen mit einem UPC-Verletzungsverfahren oder einer entsprechenden Anspruchsandrohung konfrontiert, erfordert die Verteidigung regelmäßig mehr als eine einzelne prozessuale Maßnahme. Neben der gerichtlichen Verteidigung können auch außergerichtliche Schritte, einstweilige Maßnahmen, nationale Verfahren, Umgehungslösungen, Lizenzfragen oder wirtschaftliche Risiken eine Rolle spielen. Wir betrachten UPC-Verletzungsverfahren daher stets im Zusammenhang mit der übergeordneten IP-Strategie des jeweiligen Falls. Ziel ist ein Vorgehen, das technische Präzision, rechtliche Klarheit und prozessuale Schlagkraft miteinander verbindet. Obwohl das UPC-Verfahren erst seit vergleichsweise kurzer Zeit besteht, haben wir durch die Bearbeitung zahlreicher Verfahren einen umfassenden Wissensstand aufgebaut und uns intensiv auf die Besonderheiten dieser Verfahren spezialisiert.